Allg. Geschäftsbedingungen | Jana - Haussitting
Allg. Geschäftsbedingungen

Haussitting:
Für den benannten Sittingzeitraum werden die Wohn-/Geschäftsräume und die Außenanlagen im genannten Rahmen versorgt (siehe Datenblatt).
HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäude und Pflanzen zu achten. Für fahrlässig bzw. nicht verschuldete Schäden übernimmt HAUSSITTING Ludwigshafen/Rhein keine Haftung, durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern. Weiterhin hat HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch dem Besitzer zu melden, oder bei Gefahr von Hab und Gut den Besitzer zu verständigen und Polizei, Feuerwehr oder den Handwerkernotdienst (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Besitzer zu begleichen, da es sich dabei um Schadenminderungskosten handelt.

Bei Haussitting wird nur Personen von HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein Zutritt zu den anvertrauten Räumen gewährt; bei notwendigen Diensten Fremder (Handwerker, Feuerwehr, Polizei usw.) werden diese unter Beaufsichtigung eingelassen. Nachschlüssel für die anvertrauten Räume dürfen, und werden nicht angefertigt, für den Verlust der erhaltenen Schlüssel - nur bei grober Fahrlässigkeit - kommt HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein auf, ebenso für evtl. notwendige Schlossersatzkosten.

Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen, dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z.B. bei Einwurf in den Briefkasten). Zusätzliche Anfahrten für Schlüsselübergaben können vereinbart werden. Die Kilometerkosten pro gefahren Km (Hin- und Rückfahrt) betragen dann pro gefahrenen Km 0,69 € zzgl. gesetzl. Mwst.

Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden oder unzugänglich sein (z.B. in einem abgeschlossenen Zimmer eingesperrt sein) zur Absicherung vor Schadenersatzleistungen für den Besitzer und für HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein die sonst evtl. nicht widerlegt werden könnten, da bedingungsgemäß keine weiteren Personen Zugang haben und erhalten!

Bei Rückkehr des Besitzers ist unverzüglich HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein zu verständigen!

Kombisitting (Haus-und Kleintiersitting):
Für den benannten Sittingzeitraum wird/werden das/die Tier/e (nur Kleintiere z.B. Katze, Hamster usw.) in den Räumen des Halters betreut, und die Wohnräume im genannten Rahmen versorgt z.B. Blumen gießen, Briefkasten leeren etc. (siehe Datenblatt!).

HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäude, Pflanzen und Tiere zu achten. Für fahrlässig bzw. nicht verschuldete Schäden übernimmt HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein keine Haftung, durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern. Weiterhin hat HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch dem Tierhalter zu melden, oder bei Gefahr für Leib und Leben des Tieres bzw. Gefahr für Hab und Gut des Tierhalters die Polizei, Feuerwehr oder den Handwerkernotdienst (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) bzw. den Tierarzt (Name siehe Datenblatt oder alternativ Tierarztpraxis Dr. André Dörr, An der Lohe 9) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind von Besitzer/n, Halter/n zu begleichen, da es sich dabei um Schadenminderungskosten handelt.

Futter u. Zubehör für alle Sittingtiere sind von Halter/in zu stellen, zusätzliches Futter od. Zubehör werden extra berechnet.

Bei Kombisitting wird nur Personen von HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein Zutritt zu den anvertrauten Räumen gewährt; bei notwendigen Diensten Fremder (Handwerker, Feuerwehr, Polizei usw.) werden diese unter Beaufsichtigung eingelassen.

Nachschlüssel für die anvertrauten Räume dürfen, und werden nicht angefertigt, für den Verlust der erhaltenen Schlüssel - nur bei grober Fahrlässigkeit - kommt HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein auf, ebenso für evtl. notwendige Schlossersatzkosten.

Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen, dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z.B. bei Einwurf in den Briefkasten). Zusätzliche Anfahrten für Schlüsselübergaben können vereinbart werden. Die Kilometerkosten pro gefahren Km (Hin- und Rückfahrt) betragen dann pro gefahrenen KM 0,69 € zzgl. gesetzl. MwSt.

Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden oder unzugänglich sein (z.B. in einem abgeschlossenen Zimmer eingesperrt sein) zur Absicherung vor Schadenersatzleistungen für den Besitzer und für HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein, die sonst evtl. nicht widerlegt werden könnten, da bedingungsgemäß keine weiteren Personen Zugang haben und erhalten!

Bei Rückkehr des Besitzers/Halters ist unverzüglich HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein zu verständigen.

Allgemeine Vertragsbedingungen:

Gesundheit und Haftung:

Der Besitzer/Eigentümer ist verpflichtet die Gebäude/Räume/Anlage mit größter Sorgfalt für den Sittingzeitraum vorzubereiten und im einwandfreiem Zustand zu übergeben um Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern.

Bei allen Tieren sollten regelmäßige Impfungen stattfinden und eine ansteckende Krankheit oder Verhaltensauffälligkeiten ausgeschlossen bzw. über diese informiert werden (unabdingbar für die anderen Sittingtiere u. die Sitter!). Der Impfpass muss sichtbar bereitliegen (z.B. beim Tierfutter) bzw. ausgehändigt werden! Über Wurm- und Ungezieferbefall muss HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein vorab informiert oder es muss vor dem Sittingzeitraum noch eine Kur absolviert werden!

Wenn Sie ein Kosten-Limit für Tierarztkosten auf dem Kundendatenblatt angegeben haben, werden wir versuchen dieses einzuhalten. Eine Entscheidung über Sinn und Unsinn einer Behandlung trifft der Tierarzt bzw. der/die Halter/in wenn, ich diese/n erreichen konnte. Die entstandenen Arztkosten, Rezeptgebühren werden, nach Quittungsvorlagen in der Abschlussrechnung verrechnet, zzgl. Fahrkosten u. Dienstleistungszeit (Km 0,69 € zzgl. gesetzl. MwSt.).

Bei Todesfall des/eines Tieres wird es beim Tierarzt aufbewahrt, damit der/die Halter/in selbst entscheiden kann wie das Tier bestattet wird. Die Kosten dafür müssen vom Halter/in übernommen werden. Falls der/die Halter/in verstirbt müssen die Erben die restlichen Kosten der Betreuung übernehmen, alternativ die genannte Ansprechperson/-partner vom Datenblatt! Sind keine "Erben" etc. vorhanden, muss das/die Tier/e in die Obhut vom Tierheim überlassen werden! (Abweichende Vereinbarungen müssen im Kundendatenblatt festgehalten werden). Informationspflicht über diesen Vertrag, an die weiter beteiligten Personen z.B. Erben hat der Kunde, dies gilt auch für die Abspeicherung der Namen, Adressdaten und Telefonnummer.

Wenn ein Tier wegläuft/ nicht mehr zurück kommt- z.B. bei Freigänger Katzen (trotz Sorgfalt des/r Sitter/in), werden folgende Institutionen informiert:
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(Suchanzeige, Plakate, wenn Foto vorhanden und es gewünscht wird)
Wenn das Tier trotz aller genannten Aktionen nicht mehr gefunden wird und eine grobe Fahrlässigkeit von HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein ausgeschlossen werden kann (z.B. Sorgfaltsverletzung wie geöffnete Fenster/Türen bei Wohnungskatzen und Vögeln) entfällt jegliche Haftung! Die Kosten müssen von dem/r Besitzer/in übernommen werden.

Haftungsausschluss: Schäden die das Tier an Hab und Gut von/vom Halter/in oder Sitter/in, sowie an anderen Personen verursacht, müssen vom Halter/in gedeckt werden.

Zahlungen:

Die Zahlungen der Summe laut Kostenvoranschlag (= Summe der Anfahrten + Sittingtage + angesetzter, vorläufiger "Tagessatz" siehe Datenblatt bzw. Wochenpauschale) muss bis zum 1. Sittingtag (bei Erstsitting zu 100 % - ab dem 2. Sittingtermin zu 50 %) eingegangen sein, sonst steht kein Sitter zur Verfügung.

Wenn sich ein Mehraufwand ergibt (z.B. bei unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gießaufwand bei Trockenheit, Unreinheit der Tiere oder sonstige notwendige Arbeiten) wird generell der jeweilige Anteil an Zeitaufwand + Km (zu einem Satz von 25 €/Std. ein Km-Satz von 0,69 € (zzgl. ges. MwSt.)) nachberechnet.

Im festgesetzten Preis sind alle Vereinbarungen des jeweiligen Datenblattes (Haussitting oder Combisitting enthalten. Bei Endabrechnungen mit oder ohne Folgeaufträgen muss der Betrag nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen vollständig bezahlt sein, unter Anrechnung einer evtl. geleisteter Anzahlung.

Zahlungen sind bar oder per Überweisung () ausschließlich an Beate Elert zu tätigen.

An den Kostenvoranschlag halte ich mich, bindend an den unterzeichneten Vertrag, sofern keine Gründe für spätere Erhöhungen vorliegen (z.B. gesetzl. Änderungen der MwSt.; unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gießaufwand - Trockenheit; Unsauberkeit der/des Tiere/s, Tierarztfahrten, sonstige Vorkommnisse, die mehr Zeitaufwand verursachen).

Generelle Preiserhöhungen und Zuschläge sind jederzeit möglich, nach Vertragsunterzeichnung gilt für den/die Kunden das vereinbarte Preisniveau (nur eine Mehrwertsteuererhöhung kann an den Kunden weitergeben werden), daher sind rechtzeitige Vertragsunterzeichnungen ratsam, es wird damit auch ein Sitter/in gesichert.

Futter u. Zubehör für alle Sittingtiere sind von Halter/in zu stellen, zusätzliche Futter od. Zubehör wird extra berechnet!

Sittingtermine und Buchungen:

Bei verspäteter Rückkehr bitte ich um schnellstmögliche Information von HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein.

Wenn die vereinbarte Rückkehr der/s Eigentümer/Besitzer/Halter/in ausbleibt (unvorherges. Ereignisse) werden ein erweiterter Sittingrahmen bis 5 Tage nach dem vereinbarten Datum gewährt (Konditionen wie für reguläres Sitting vereinbart). Danach wird die Verantwortung und der Schlüssel an die angegebene Person Ihres Vertrauens (Ansprechpartner vom Datenblatt) bzw. deren Erben übergeben. Evtl. zusätzlich anfallende Kosten (z.B. Tierheim/Sitter) sind von/m Halter/in oder den Erben zu begleichen.

Wenn vereinbarte Sittingtermine nach Vertragsunterzeichnung nicht stattfinden sollen/können (Rücktritt), muss dies unverzüglich an HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein gemeldet werden. Für die Vorbereitung und den Ausfall werden 20% des veranschlagten Preises fällig.

Rechtsgrundlagen, Vertragsdauer und Kündigung:

Es gelten weiterhin für alle Vertragsparteien die Gesetze, Rechte und Pflichten nach dem BGB und dem Tierschutzgesetz.

Den Erhalt und Gültigkeit dieser vierseitigen Bedingungen bestätige/n ich/wir (Eigentümer/in, Besitzer/in, Tierbesitzer/in, HAUSSITTING-Ludwigshafen/Rhein) auf dem aktuellen dazugehörigen Datenblatt bzw. der Auftragsbestätigung.

Sofern ausserordenliche Gründe vorliegen, wie z.B. mangelhafte Übergabe der Räumlichkeiten bzw. Anlage, mangelnde Sauberkeit (auch vom Tier) oder nicht artgerechte Haltung der Tiere, unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen könnten, fehlende Zahlungen der Sittingkosten, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

Alle Verträge haben einen festen Beginn u. ein festes Ende - dies entspricht jeweils dem ersten und letzten Sittingtag, also dem angegebenen Sittingzeitraum!